Haben wir unser Angebot für eine Toyparty bei euch Zuhause umbenannt in Dildo Freunde Party

Statt die ruhige Zeit zwischen den Jahren genießen zu können, mussten sich einige Anbieter von Homeshoppingpartys mit der neusten Abmahnwelle rumschlagen.

In diesem Zeitraum flatterten einigen Dildoparty-Anbietern eine kostenpflichtige Abmahnung ins Haus unterschieben von gleich zwei Anwälten der Kanzlei Hübsch & Weil.

Das Wort „Dildoparty“ wurde beim Europäische Markenamt als sogenannte Gemeinschaftsmarke eingetragen.

Warum dort und nicht in Deutschland ?

2007 hat schon mal eine Firma versucht sich das Wort „Dildoparty“ schützen zu lassen und es wurde wegen „Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)“ abgelehnt.

Wer mehr zu der neusten Abmahnwelle wissen möchte, kann auf dem Blog von Mia nachlesen, dort findet man eine ausführliche Berichterstattung.

Inzwischen zieht diese Meldung ihre Kreise im Internet, immer mehr wird über die neuste Abmahnwelle berichtet:

 

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